FAQ


Regeln des Vereins bei Aktivitäten wie z.B. Wanderungen, Besuche von Städten, Tierparks , Weihnachtsmärkten etc


1. Körperliche Belastung


Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen bei Wanderungen und anderen Aktivitäten erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände, wie vor allem Wetterbedingungen, stark beeinflusst werden.

2. Hunde


2.1.  Jeder Teilnehmer trägt die Verantwortung und die Haftung für sich und seinen Hund.
Der HSV Kappel-Grafenhausen mit seinen Trainer und Übungsleiter übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, auch nicht Dritten gegenüber. Die Teilnahme an einer Hundewanderung und anderen Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr.
Insbesondere ist vom Hundehalter darauf zu achten, dass sich der Hund nicht aus dem Wirkungskreis des Hundehalters begibt. Daraus entstehende Schäden gehen nicht zu Lasten von HSV Kappel-Grafenhausen und seinen Trainer und Übungsleiter.

2.2   Der Teilnehmer erklärt, dass sein/e Hund/e, die an der Veranstaltung teilnehmen, nach seinem Wissen frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sind und eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht.

2.3   Läufige Hündinnen sind von einer Teilnahme an einer Hundewanderung ausgeschlossen.

2.4   Für gefährliche Hunde im Sinne der Kampfhundeverordnungen der Bundesländer ist Voraussetzung der Teilnahme ein bestandener und vorzulegender Wesenstest des Hundes und die Teilnahme eines Halters oder Hundeführers, der den erforderlichen Sachkundenachweis vorlegen kann und über die gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit verfügt.

2.5   Unverträglichkeiten/Spannungen im Rudel
Der/Die teilnehmende/n Hund/e muss/müssen sozial verträglich mit anderen Hunden sein, sowohl an der Leine wie auch im Freilauf. Generell unverträgliche Hunde sind im Interesse aller Teilnehmer von den Touren ausgeschlossen.
Raufende Hunde können unter Umständen Spannungen im Rudel verursachen. Daher sollte jeder Halter seinen Hund auch früh genug aus der Situation nehmen, bevor diese eventuell umschlägt. Reizobjekte wie Spielzeuge, Bälle, Stöckchen etc. sollten nicht mitgenommen bzw. geworfen werden. Belohnungen dürfen nur den eigenen Hunden gegeben werden und auch nur dann, wenn sich kein anderer Hund in der unmittelbaren Nähe befindet.

2.6   Einwirkungsbereich der Hunde
In bestimmten Situationen ist es erforderlich, die Hunde rechtzeitig anzuleinen bzw. abzurufen. Mit Rücksicht auf andere Wanderer, Jogger, Radfahrer, etc. sind solche Maßnahmen erforderlich, da eine Gruppe mit vielen Hunden auf Fremde beängstigend wirken kann.

In Gebieten, in denen Leinenführung gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Naturschutzgebiete), und in Ortschaften sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen, in Ortschaften, um jegliche Unfallrisiken auszuschließen.
Die TeilnehmerInnen sind verpflichtet, sofort solchen Anweisungen nachzukommen.